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Krankenkassen-Anerkannt

Vergütung von Massagen durch Zusatzversicherung

Wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich freuen: Viele Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für eine Massagetherapie. Die genaue Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung.

Krankenkassen-anerkannte Massagen

Die folgenden Massagen sind Krankenkassen-anerkannt.

Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob die gewünschte Behandlungsmethode von Ihrer Zusatzversicherung gedeckt wird. Ebenso ist es wichtig zu prüfen, ob ich als Therapeut von Ihrer Krankenkasse anerkannt bin.

Durch eine vorherige Abklärung vermeiden Sie Überraschungen und können Ihre Massagebehandlung entspannt geniessen.